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Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

Alle Aufträge werden auf Grund nachstehender Bedingungen ausgeführt. Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung diese Bedingungen an. Die erteilten Aufträge gelten durch Lieferung oder Rechnungsübersendung als angenommen.

Das Angebot ist freibleibend.

Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Städt. Weinkellerei, Schloß Saaleck, Hammelburg. Beim Bocksbeutel/Sekt ist das Glas im Preis enthalten. Die Literflaschenpreise dagegen verstehen sich ohne Glas, d.h. die Literflaschen werden zunächst nicht in Rechnung gestellt unter der Voraussetzung, daß sie wieder zurückgegeben werden.

Mengennachlässe:

(auch bei durchsortierter Abnahme):

bei Bocksbeutel bei Literflaschen
ab 48 Stück 12% ab 48 Stück 8%
ab 96 Stück 15% ab 96 Stück 10%
ab 300 Stück 18% ab 300 Stück 12%

Bei Sekt, Perlwein und Spirituosen werden keine Mengennachlässe gewährt.

Der Versand erfolgt ab Städt. Weinkellerei, Schloß Saaleck, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ab 250,00 € Warenwert je Empfänger liefern wir frei Haus in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Art des Versandes bestimmen wir, falls nicht besondere Weisung gegeben wird.

Die Verpackungsgrößen sind für 6 und 12 Bocksbeutel/Literflaschen vorgesehen. Bei Geschenkkartons werden die Selbstkosten berechnet.

Rügen offensichtlicher Mängel oder Minderungen müssen innerhalb von 10 Tagen ab Empfang der Ware erfolgen. Sind Beschädigungen oder Verluste von Sendungen äußerlich erkennbar, ist sofort bei der Speditionsfirma eine Tatbestandsaufnahme anzufordern oder zuzuleiten.

Zahlung erwarten wir innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei späterer Zahlung werden die banküblichen Zinsen und Spesen berechnet. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto.

Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns in jedem Fall das Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Weinen vor. Inkassokosten trägt der Käufer. Bis zur Zahlung haftet der Käufer mit allen vorhandenen Weinen und Außenständen - gleichviel aus welcher Leistung - für sämtliche Ansprüche. Er ist verpflichtet, uns sofort von etwaigen Zugriffen Dritter auf die Weine durch Pfändung usw. zu unterrichten. Forderungen aus Weiterverkauf der Weine sind an uns abzutreten.

Erfüllungsort für Lieferungen u. Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Hammelburg.

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